Sozialpraktikum 8. Jahrgangsstufe
An unserer Schule findet Werteerziehung in Form von vielen unterschiedlichen Projekten statt. So gibt es z.B. „Lernen lernen“, Medien- und Suchtpräventionserziehung, Tutorenausbildung, Erste-Hilfe-Kurs, KOMPASS und vieles andere mehr. Bei all diesen Aktionen wird dem sozialen Lernen ein hoher Stellenwert beigemessen. Ergänzt wird dieses Angebot seit dem Schuljahr 2016/17 durch das verpflichtende Sozialpraktikum für unsere 8. Jahrgangsstufe.
Das Sozialpraktikum bietet unseren Schülern/-innen die perfekte Möglichkeit, das soziale Lernen auch außerhalb des schulischen Bereiches zu erfahren. Dabei erwerben sie neben sozialen Fähigkeiten bestimmte Werthaltungen und fachliches Wissen, das so im schulischen Alltag nicht vermittelt werden kann. Schließlich ist es eines unserer wichtigsten Erziehungsziele, die uns anvertrauten jungen Menschen zu verantwortungsvollen Persönlichkeiten zu erziehen.
Das 5-tägige Sozialpraktikum in den 8. Klassen kann uns helfen, dieses Ziel zu erreichen:
- Es lässt den Schüler/-innen eigene Stärken und Schwächen erkennen.
- Es fördert die Toleranz und Akzeptanz von Menschen, die vielleicht anders sind als „wir“.
- Zuverlässigkeit, Selbstorganisation und angemessene Umgangsformen werden eingeübt.
Doch wie soll das Sozialpraktikum ablaufen?
- Das verpflichtende Sozialpraktikum findet vom XXX statt.
- Die Schüler/-innen sind dazu verpflichtet, sich selbstständig einen geeigneten Praktikumsplatz in einer sozialen Einrichtung (z.B. Behinderteneinrichtung, Krankenhaus, Altenheim, Kindergarten, Jugendhilfe, ...) für diesen Zeitraum zu suchen.
- Der Zeitumfang für das abgeleistete Praktikum soll 30 Zeitstunden umfassen.
- Bis spätestens Montag, XXX müssen die Schüler/-innen dem Klassenleiter eine schriftliche Bestätigung der Einrichtung, in der das Praktikum abgeleistet wird, vorlegen.
Einen Vordruck für die Bestätigung der Praktikumsstelle finden sie hier!
Hinweise für die Praktikumsbetriebe finden sie hier!